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Studi erstreitet vor Gericht Gebühren zurück

In Thüringen werden Langzeitstudiengebühren erhoben. Das Oberverwaltungsgericht Thüringen entschied nun zu Gunsten eines klagenden Studenten. Er hatte vor der Einführung des Gesetzes sein Studienfach gewechselt. Die Hochschule rechnete ihm diese Zeit an und verlangte Gebühren von ihm. Das Gericht entschied nun, dass dies nicht rechtens ist. Der Student konnte nicht wissen, dass ihm dieser Wechsel einmal Geld kosten konnte.

Andre Schnepper vom ABS ruft alle (Ex-)Langzeitstudierenden dazu auf vor Gericht zu klagen. Auch in anderen Ländern gibt es zahlreiche solche Fälle. Das gilt auch für ehemalige Studierende. In der Vergangenheit gab es auch dort bereits entsprechende Verhandlungen, die jedoch in der Regel mit einem Vergleich endeten. Hochschulen scheuen solche Urteile, weil sie Mut zum Klagen machen.

Quelle: Uebergebuehr.de

Endlich: erste Langzeitstudis in Bachelor-Studiengängen!

Ein unlängst vom Präsidium der Freien Universität Berlin in Auftrag gegebener Bericht über den Studienerfolg in den an der FU neu eingeführten BA-Studiengängen enthüllt: Es gibt auch Bachelor-Langzeitstudis!

Obwohl das Präsidium den Bericht unter Verschluss halten möchte, sind nun erste Zahlen und Schlussfolgerungen bekannt geworden. So gibt es zum Beispiel in den ersten Fächern BA-Studierende im 13. Fachsemester. In einem Artikel über den Bericht heißt es:

Denn eben so wie im Magister mit 9 Semestern gilt auch im BA: 6 Semester stellen die “Regelstudienzeit” dar - eine formale Vorgabe, die einzuhalten in der Realität nur wenigen gelingt. Für 30 % der im Wintersemester 06/07 im 5. Fachsemester BA-Studierenden (zu diesem Zeitpunkt waren nur noch die Hälfte der anfänglichen BA-Studierenden eingeschrieben) war nach deren Studienverhalten (”Punkteerwerbsquote”) die Prognose, daß sie im Sommersemester 07 den Abschluß in der Regelstudienzeit erreichen würden. Dies sind unter 20 % der ehemals gestarteten BA-Studierenden.


Damit ist klar: Auch Bachelor-Studierende nutzen die Möglichkeit zum Langzeitstudium wo sie sich bietet. Wir Langzeitstudis gegen Studiengebühren fordern auch für Bachelor-Studierende: Schluss mit der Diskriminierung von längeren Studienzeiten. Es gibt genug Gründe das Studium länger als vorgesehen zu betreiben. Schlechte Studienordnungen und chaotische Studienreformen sind nur ein Grund von vielen.

Schluss mit dem Rechtfertigungsdruck für jedes weitere Semester - flexible Studienzeiten für alle!

Semesterticket an der FU Berlin

Da ja unter den Hauptgründen warum wir als Langzeitstudis weiterhin eingeschrieben bleiben - die phantastischen Vorteile und Vergünstigungen als Studierende bei der BVG - sehr hoch rangieren, weisen wir hiermit auf die bevorstehende Urabstimmung zum Semesterticket an der FU Berlin hin.

An einigen Urabstimmungen mußten wir schon teilnehmen und erhebliche Preissteigerungen hinnehmen. Gerade unsere Forderungen nach barrierefreien und behindertengerecht ausgestalteten U- und S-Bahnhöfen erhalten hier wieder neue Aktualität.

Allerdings scheint die BVG (heute heißt das VBB) nicht auf unsere Wünsche einzugehen. Trotzdem findet eine Urabstimmung statt, und wir können uns mal wieder entscheiden. Nur noch mit dem Altersheim-Fahrdienst zur Uni, oder auch mal mit der BVG?

Sicher durch die Zwangsberatung

Seit heute gibt es im Internet den neuen und für alle Langzeitstudis essenziellen Leitfaden “Sicher durch die Zwangsberatung“, zusammengestellt von der Hochschulberatung des AStA FU.

Die Regelungen zur Zwangsberatung wurden vom FU Präsidium im Sommer 2001 gegen studentischen Widerstand durchgedrückt, ihr offizielles Ziel ist es, Langzeitstudierenden zu helfen, ihr Studium in den Griff zu bekommen und abzuschließen.


Doch anstatt den Langzeitstudierenden "zu helfen" werden wir gezwungen stundenlang auf Unifluren herumzusitzen um in lächerlichen Zwangsberatungs-Sprechstunden erzählt zu bekommen, wie wir unser Studium "in den Griff bekommen" sollen. Nicht wendige Langzeitstudis haben ihr Studium dadurch entnervt aufgegeben, daher empfehlen wir dringend die Lektüre des Leitfadens zur Zwangsberatung.

Wir lassen uns nicht aus der Uni mobben! Langzeitstudium für alle!

Ältere Studenten müssen sich teuer versichern

Dem lebenslangen Lernen und dem Studium im Alter werden immer wieder Steine in den Weg gelegt. Wer sich erst mit 30 für das Studium entscheidet, muss sich nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Das bedeutet einen Beitrag von mindestens 120,- EUR!

Das Urteil auf Ratgeber Recht:

Wer erst nach dem 30. Lebensjahr mit dem Studium beginnt, hat keine Möglichkeit mehr sich in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem günstigen "Studententarif" zu versichern. Stattdessen muß sich der Lernwillige dort freiwillig versichern und die entsprechenden Beiträge selbst bezahlen.

Die studentische Krankenversicherung ist nur bis zum 30. Lebensjahr oder bis zum 14. Fachsemester möglich. Genauere Infos zum Arbeits- und Sozialrecht für Langzeitstudenten gibt es auf der Hompage von Erwin Denzler M.A., Dozent für Arbeits- und Sozialrecht, Stichwort: Überschreiten der Altersgrenze oder Semesterzahl

Da bei Langzeitstudierenden das Gesamteinkommen für die Berechung der Beiträge herangezogen wird, kann der Beitrag auch deutlich über 120,- EUR liegen:

Der Werkstudent zahlt dann praktisch auch den Arbeitgeberanteil selbst, also etwa 14 % für die KV, 1,7 % für die PV, und per Gehaltsabzug durch den Arbeitgeber 9,75 % als Arbeitnehmeranteil zur RV. Die Gesamtbelastung durch Beiträge liegt dann bei 25 bis 26 %, arbeitslosenversichert ist er trotzdem nicht.


Der direkte Link zu den Langzeitstudis: http://www.langzeitstudium.de.vu/ Alle Infos zum Langzeitstudium an der Freien Universität Berlin und darüber hinaus! Für Langzeitstudenten, Langzeitstudentinnen und solche die es werden wollen...

langzeitstudis gegen studiengebühren

länger studieren - ohne gebühren!

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