Keine automatische Exmatrikulation von Langzeitstudis

Was passiert eigentlich mit Langzeitstudierenden wenn im Laufe ihres Studium der Studiengang aufgehoben wird? Im Zuge der Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge verschwinden die alten Studiengänge, während viele Studierende noch eingeschrieben sind.

Gibt es neben der - bereits bekannten - Zwangsberatung noch andere Probleme für Langzeitstudis?

Das Wichtigste vorweg:
Mit dem Aufhebungsdatum eines Studienganges folgt nicht sofort Schluss und Exmatrikulation für alle eingeschriebenen Studierenden. Es kann also weiterstudiert werden - allerdings mit Einschränkungen im Lehrangebot und am Ende auch ohne Garantie auf eine Prüfung!



Regelungen bezüglich der Einstellung von Magister, Diplom- und Staatsexamensstudiengängen an der FU Berlin:.

Prüfungsanspruch
Gemäß § 30 Abs. 7 BerlHG bleibt der Prüfungsanspruch grundsätzlich nach
der Exmatrikulation bestehen. Diese Regelung zielt jedoch in erster Linie
darauf ab, dass eine Immatrikulation in dem betreffenden Studiengang zur
Ablegung von Prüfungen grundsätzlich nicht notwendig ist. Zudem sind
Ausnahmen von diesem Grundsatz rechtlich zulässig.

Insofern wird zwar auch nach dem Aufhebungstermin grundsätzlich weiter ein
Anspruch auf Ablegung der jeweiligen Prüfungen bestehen, jedoch nicht
ausnahmslos. Ausnahmen werden insbesondere dann zulässig sein, wenn an der Freien Universität Berlin keine Prüfer für das Prüfungsfach mehr tätig
sind. Auch kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Prüfungsanspruch ohne Berücksichtigung des Zeitablaufs nach dem Studium grenzenlos fortbesteht.

Veranstaltungen
Eine verbindliche Mitteilung in Bezug auf Veranstaltungen und weitere
Prüfungsmodalitäten können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht
zukommen lassen, da diese Details jetzt noch nicht feststehen. Die
Studierenden müssen - um auf der sicheren Seite zu sein - ihr Studium
jedoch so planen, dass sie bis zum Aufhebungstermin sämtliche notwendigen
Leistungsnachweise erbracht haben, also "scheinfrei" sind bzw. alle in der
Studienordnung vorgeschriebenen Kurse absolviert haben, da im Anschluss kein Anspruch mehr auf weitere Angebote im eingestellten Studiengang besteht.

Selbstverständlich werden die Fachbereiche versuchen, den Übergang für
die Studierenden so reibungslos wie möglich zu gestalten, und dort, wo
Plätze in äquivalenten Kursangeboten für Bachelor- und Masterstudierende
frei sind, Magister- bzw. Diplomstudierende zulassen. Allerdings müssen
sich die Studierenden darauf einstellen, dass die Kurse im Bachelor- und
Masterbereich zunehmend gut ausgelastet sind und sie sich daher auf keinen
Fall darauf verlassen können, einen freien Platz zu erhalten. Ebenso ist
damit zu rechnen, dass Bachelor- und Masterangebote nach Auslaufen der alten Studiengänge sich zunehmend weiter von deren Modell entfernen und es dort zunehmend Kursangebote geben wird, die nicht als äquivalent zu den in den alten Studienordnungen geregelten Lehrangeboten gesehen werden können.
(Auskunft Rechtsamt FU Berlin)


Weitere Auskünfte erteilen auch die jeweiligen Institute bzw. Studienbüros!

Ausführlicher Artikel auf dem AStA FU Blog! Langzeitstudium in Magister, Diplom und Lehramt – Schicht im Schacht?

langzeitstudis gegen studiengebühren

länger studieren - ohne gebühren!

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