Studiengebühren - Hessen will Bezahl-Uni
05.05.2006 14:00 Uhr
An hessischen Hochschulen wird das Studium bald 500 Euro pro Semester kosten.
Hessische Studenten sollen ab dem Wintersemester 2007/2008 Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester bezahlen. Diesen Kabinettsbeschluss gab Wissenschaftsminister Udo Corts (CDU) am Freitag in Wiesbaden bekannt. Die Landesverfassung verbietet zwar Entgelte für den Unterricht an Hochschulen, lässt aber gleichwohl Schulgelder zu, wenn es die wirtschaftliche Situation des Schülers oder seiner Eltern erlaubt. Langzeitstudenten müssen in Hessen schon jetzt Gebühren bezahlen.
Der Berliner Staats- und Verwaltungsrechtler Christian Graf von Pestalozza war jüngst in einem Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass Studiengebühren bereits für das Erststudium verfassungskonform gestaltet werden können. Nach Pestalozzas Papier sind Gebühren in Verbindung mit einem Darlehen in Abhängigkeit vom späteren Einkommen möglich. Aus sozialen Gründen oder bei besonders guten Studienleistungen kann die Gebühr nach diesem Modell geringer ausfallen.
Für Gebühren sprechen sich die FDP im Landtag, die hessische Wirtschaft und die christdemokratische Studentenorganisation RCDS aus. SPD und Grüne im Landtag sowie Gewerkschafter und gewählte Studentenvertreter lehnen sie hingegen strikt ab. Die SPD behält sich eine Klage vor dem Staatsgerichtshof vor. In den Kreis der Kritiker reihte sich jüngst auch die Junge Union Hessen ein.
(ddp)
An hessischen Hochschulen wird das Studium bald 500 Euro pro Semester kosten.
Hessische Studenten sollen ab dem Wintersemester 2007/2008 Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester bezahlen. Diesen Kabinettsbeschluss gab Wissenschaftsminister Udo Corts (CDU) am Freitag in Wiesbaden bekannt. Die Landesverfassung verbietet zwar Entgelte für den Unterricht an Hochschulen, lässt aber gleichwohl Schulgelder zu, wenn es die wirtschaftliche Situation des Schülers oder seiner Eltern erlaubt. Langzeitstudenten müssen in Hessen schon jetzt Gebühren bezahlen.
Der Berliner Staats- und Verwaltungsrechtler Christian Graf von Pestalozza war jüngst in einem Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass Studiengebühren bereits für das Erststudium verfassungskonform gestaltet werden können. Nach Pestalozzas Papier sind Gebühren in Verbindung mit einem Darlehen in Abhängigkeit vom späteren Einkommen möglich. Aus sozialen Gründen oder bei besonders guten Studienleistungen kann die Gebühr nach diesem Modell geringer ausfallen.
Für Gebühren sprechen sich die FDP im Landtag, die hessische Wirtschaft und die christdemokratische Studentenorganisation RCDS aus. SPD und Grüne im Landtag sowie Gewerkschafter und gewählte Studentenvertreter lehnen sie hingegen strikt ab. Die SPD behält sich eine Klage vor dem Staatsgerichtshof vor. In den Kreis der Kritiker reihte sich jüngst auch die Junge Union Hessen ein.
(ddp)
langzeitstudis - 5. Mai, 09:33