Ältere Studenten müssen sich teuer versichern

Dem lebenslangen Lernen und dem Studium im Alter werden immer wieder Steine in den Weg gelegt. Wer sich erst mit 30 für das Studium entscheidet, muss sich nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Das bedeutet einen Beitrag von mindestens 120,- EUR!

Das Urteil auf Ratgeber Recht:

Wer erst nach dem 30. Lebensjahr mit dem Studium beginnt, hat keine Möglichkeit mehr sich in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem günstigen "Studententarif" zu versichern. Stattdessen muß sich der Lernwillige dort freiwillig versichern und die entsprechenden Beiträge selbst bezahlen.

Die studentische Krankenversicherung ist nur bis zum 30. Lebensjahr oder bis zum 14. Fachsemester möglich. Genauere Infos zum Arbeits- und Sozialrecht für Langzeitstudenten gibt es auf der Hompage von Erwin Denzler M.A., Dozent für Arbeits- und Sozialrecht, Stichwort: Überschreiten der Altersgrenze oder Semesterzahl

Da bei Langzeitstudierenden das Gesamteinkommen für die Berechung der Beiträge herangezogen wird, kann der Beitrag auch deutlich über 120,- EUR liegen:

Der Werkstudent zahlt dann praktisch auch den Arbeitgeberanteil selbst, also etwa 14 % für die KV, 1,7 % für die PV, und per Gehaltsabzug durch den Arbeitgeber 9,75 % als Arbeitnehmeranteil zur RV. Die Gesamtbelastung durch Beiträge liegt dann bei 25 bis 26 %, arbeitslosenversichert ist er trotzdem nicht.


Der direkte Link zu den Langzeitstudis: http://www.langzeitstudium.de.vu/ Alle Infos zum Langzeitstudium an der Freien Universität Berlin und darüber hinaus! Für Langzeitstudenten, Langzeitstudentinnen und solche die es werden wollen...

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