Keine Gnade für Langzeitstudenten - Sofortige Exmatrikulation in Osnabrück
Die neue Osnabrücker Zeitung berichtet über die Klage eines Studenten, der die Langzeitstudiengebühr nicht zahlen konnte:
Langzeitstudenten können nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück nicht unter Hinweis auf finanzielle Härten die Zahlung von Studiengebühren verweigern. Das Gericht hat jetzt einen entsprechenden Antrag eines Studierenden der Universität Osnabrück abgewiesen.
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Langzeitstudenten können nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück nicht unter Hinweis auf finanzielle Härten die Zahlung von Studiengebühren verweigern. Das Gericht hat jetzt einen entsprechenden Antrag eines Studierenden der Universität Osnabrück abgewiesen.
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langzeitstudis - 29. Mär, 10:05