Studi erstreitet vor Gericht Gebühren zurück

In Thüringen werden Langzeitstudiengebühren erhoben. Das Oberverwaltungsgericht Thüringen entschied nun zu Gunsten eines klagenden Studenten. Er hatte vor der Einführung des Gesetzes sein Studienfach gewechselt. Die Hochschule rechnete ihm diese Zeit an und verlangte Gebühren von ihm. Das Gericht entschied nun, dass dies nicht rechtens ist. Der Student konnte nicht wissen, dass ihm dieser Wechsel einmal Geld kosten konnte.

Andre Schnepper vom ABS ruft alle (Ex-)Langzeitstudierenden dazu auf vor Gericht zu klagen. Auch in anderen Ländern gibt es zahlreiche solche Fälle. Das gilt auch für ehemalige Studierende. In der Vergangenheit gab es auch dort bereits entsprechende Verhandlungen, die jedoch in der Regel mit einem Vergleich endeten. Hochschulen scheuen solche Urteile, weil sie Mut zum Klagen machen.

Quelle: Uebergebuehr.de

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